Flugbuchung

Flüge können gebucht werden in:

  • Reisebüros
  • in Büros und Filialen der Fluggesellschaft
  • telefonisch bei den Fluggesellschaften oder dem Reisebüro
  • über Internet,  sofern von den einzelnen Fluglinien vorgesehen

Der Fluggast hat das Recht, von der Fluglinie oder von seinem Vertreter folgende Informationen zu erhalten: 

  • Fluglinie, die die Verbindung tatsächlich ausführt
  • Flugzeugtyp
  • Flugzeiten und Preise mit den entsprechenden Regelungen
  • Art der Hilfedienste für Fluggäste mit Behinderung oder für Minderjährige ohne Begleitung
  • Mitteilung des Reservierungscodes (P.N.R. – Passenger Name Record)

Bei Buchung im Reisebüro kann der Fluggast den Bildschirminhalt des computerisierten Buchungssystems (CRS) verlangen, um einen Überblick über alle Fluglinien zu erhalten, die die gewählte Strecke entweder direkt oder mit Zwischenlandung ausführen ebenso wie alle angewandten Preise mit den entsprechenden Regelungen. Die Buchung wird erst mit Ausstellung des Flugtickets verbindlich.

Der Beförderungsvertrag kommt erst mit dem KAUF DES FLUGTICKETS zustande, der innerhalb der zum Zeitpunkt der Buchung festgelegten Frist erfolgen muss. Der Fluggast hat das Recht, von der Fluglinie oder von seinem Vertreter über die Bestimmungen über die Beförderungsregeln informiert zu werden.

Beim Kauf eines elektronischen Tickets (elektronisches Vertriebssystem anstelle des normalen Tickets, zahlbar mit Kreditkarte und Ausgabe der Bordkarte direkt beim Einstieg ins Flugzeug), hat der Fluggast das Recht, von der Fluglinie die Reisebestätigung (Itinery Receipt) mit den betreffenden Daten des Fluggastes, des Fluges und mit denselben Informationen eines traditionellen Tickets zu erhalten.

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